Nun kommen wir zu einem Thema, welches uns sehr viel Zeit und Nerven gekostet hat. Nicht das die anderen Themen total einfach waren, aber das hier war besonders schlimm.
Es geht um die liebe Natur und die Bäume. Als wir das Grundstück gesehen haben, dachten wir uns schon, huii da sind ganz schön viele Bäume auf dem Grundstück. Immerhin war es ja auch mal ein Waldstück. Aber wir haben uns nicht ganz so viele Gedanken gemacht, da die Grundstücke von den Nachbarn auch relativ frei von Bäumen aussahen und wir sicherlich auch alle Bäume fällen dürfen. Außerdem hatten wir sehr viele Kiefern auf dem Grundstück und diese sind eigentlich nie geschützt. Auf dem Grundstück standen nun 32 Bäume querbeet verteilt und auch drum herum standen auch einige Bäume. Warum der Vermesser die 3 Bäume vor unserem Grundstück auch mit in den amtlichen Lageplan genommen hat wissen wir nicht. Da bei uns die Straße und auch die Zufahrt ab Juni 17 gebaut werden sollte, würden diese 3 Bäume stören.
Deswegen haben wir uns auch frühzeitig bei dem Unternehmen gemeldet, welches die Straße baut. Sie sagten, dass die Gemeinde die drei Bäume außerhalb des Grundstücks auf ihre Kosten fällen werden, damit sie die Zufahrt bauen können. Da neben der geplanten Zufahrt auf unserem Grundstück drei Bäume recht nah daneben standen, hatten wir die Befürchtung, dass sie bei der späteren Fällung, die Zufahrt wieder kaputt machen würde. Deswegen haben wir die Baufirma um ihre Meinung gebeten und sie waren auch der Meinung, dass die Bäum stören würden. Wir baten die Baufirma darum, dass sie die Fällung der Bäume für uns beantragen. Zum Glück stimmte das Ordnungsamt der Fällung zu. Nun mussten wir uns um die restlichen Bäume kümmern. Darum haben wir uns mit Herrn S. vom Ordnungsamt für den Baumschutz am 29.06.17 um 8 Uhr morgens getroffen. Wir hatten gehofft, dass Herr S. uns schon vor dem Bauantrag Informationen zur Möglichkeit der Fällung geben könnte. Denn nur im Zuge eines Bauantrages dürfen Bäume gefällt werden. Leider hat uns dieses Treffen gar nicht geholfen. Herr S. kam zu spät, hatte sich vorab nicht mit dem Grundstück und die Bäume beschäftigt und hat keine einzige Aussage zur möglichen Fällung gesagt. Die einzeigen Aussagen von ihm waren, dass Bäume ja geschützt werden müssen und das es ja Baumschutzgesetze gibt, an die man sich halten muss. Außerdem wolle er uns einen Strich durch die Rechnung machen und wollte, die Zufahrt wieder verlegen, damit die Bäume nicht gefällt werden müssen. Aber wir haben ihm klar gemacht, dass das auf keinen Fall möglich ist. Die Baufirma hat schon alles geplant und diese Bäume müssen weg, weil da die Zufahrt hin muss. Zum Glück ist das gut gelaufen und die Bäume wurden planmäßig gefällt. Nachdem wir nun endlich den Bauantrag gestellt haben, war das Baumschutzamt von allen am langsamsten. Das Bauamt hatte schon alles erledigt gehabt und wartete nur noch auf das Baumschutzamt. Daher haben wir Herrn S. angerufen und gefragt ob er sich mit dem Antrag beeilen kann und ob es Schwierigkeiten bei der Antragstellung zur Fällung gibt. Er meinte, er macht den Antrag schnell fertig und alles sei in Ordnung. Wir sind bei der Aussage davon ausgegangen, dass alle Bäume gefällt werden dürfen. Dann haben wir etwa am 20.11.17 das Schreiben erhalten. Von den ganzen 32 Bäumen durften wir nur 21 Bäume fällen. Diese 21 Bäume standen dem Bau des Hauses im Wege oder waren nicht durch die Satzung geschützt. Der Rest durfte nicht gefällt werden. Diese stehen alle im hinteren Bereich des Grundstücks und stehen unserer Gartenplanung im Wege. Wir haben noch mal mit Herrn S. telefoniert und gehofft, dass er noch mal mit sich reden ließ. Er lies allerdings gar nicht mit sich reden und meinte, wir sollten einen Anwalt einschalten, wenn wir dagegen klagen wollten. Daraufhin sind wir am 27.11.17 tatsächlich zu einem Anwalt gegangen und haben die Möglichkeiten besprochen. Wir wollten den Widerspruch nicht sofort stellen, da wir zu der Zeit noch auf den Bauantrag gewartet haben und wir die Ämter nicht verstimmen wollten, in dem wir mit dem Anwalt drohen. Da wir am 11.12.17 die Baugenehmigung erhalten haben, hat der Anwalt dann direkt am 12.12.17 den Widerspruch geschrieben. Allerdings hat er nur einen formlosen Widerspruch gesendet ohne Begründung und nur mit der Bitte um Akteneinsicht. Allein dieses Schreiben und das Kennenlerngespräch hat schon 500€ gekostet.
Das Amt hat natürlich nicht reagiert und sich sehr viel Zeit gelassen mit der Akteneinsicht. Erst am 29.01.18 hat das Amt die Akten versendet. Und wie könnte es anders sein, wir haben wieder mal Zeitnot, warum? Weil laut der Baumschutzsatzung dürfen die Bäume nur im Zeitraum von Oktober bis Februar gefällt werden. Nun haben wir aber schon Ende Januar und der Anwalt war auch noch sehr beschäftigt und dann im Urlaub, sodass er erst am 22.02.18 den Widerspruch mit Begründung schrieb. In dem Widerspruch ging er erstmal auf die 3 Bäume außerhalb unseres Grundstücks ein. Für diese müssten wir keine Ersatzzahlung leisten, da sie außerhalb stehen und von der Gemeinde wegen der Zufahrt gefällt werden mussten. Auch die 3 Bäume daneben müssten nicht von uns bezahlt werden, weil sie auch für die Zufahrt gefällt worden sind. Die restlichen Bäume sind schnell wachsende und nicht schützenswerte Kiefern und außerdem schränken die Bäume die Nutzung des Grundstücks ein. Da es Flachwurzel sind, ist ihre Standsicherheit bei Sturm nicht sicher. Wir haben dem Amt sozusagen gedroht, dass sie die Kosten für etwaige Mehrkosten zahlen müssen, falls wir im Recht sind und die Bäume nicht bis zum 28.02.18 gefällt werden dürfen. Da Herr S. nicht reagiert hat, hat unser Anwalt am 26.02.18 noch mal angerufen, um eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen. Herr S. hat zugestimmt, dass die Bäume gefällt werden dürfen, auch zwischen März bis September, wenn wir einen Baumgutachter finden der uns bescheinigt, dass die Bäume in ihrer Standsicherheit gefährlich sind. Das hörte sich erst mal so an, als ob Herr Schult uns entgegenkommen würde, aber nach etwas Recherche haben wir rausgefunden, dass die Begutachtung pro Baum bis zu 400€ kosten könnte. Bei 11 Bäumen würde das einiges kosten, ohne überhaupt zu wissen, ob das Gutachten positiv für uns ausfallen könnte. Und jeder Gutachter meinte, dass man das eh nie pauschal sagen kann und Bäume nicht als gefährlich einstufen kann. Außerdem meinte der Anwalt, dass es wahrscheinlich aussichtslos ist. Aber wir sollten auf das nächste Schreiben von Herrn S. mit möglichen Änderungen warten. Da sich wieder nichts getan hat, habe ich Herrn S. angerufen und gefragt wann das Schreiben fertig ist. In dem Gespräch sind wir auch auf den Inhalt des Schreibens eingegangen. Herr S. beharrte darauf, dass die Bäume nicht gefällt werden dürfen. Ich habe mich vorher mit der Baumschutzsatzung befasst und ihm so einige Paragraphen an den Kopf geschmissen. Nach 30 Minuten hin und her diskutieren, wie die Paragraphen nun interpretiert werden können, habe ich noch mal auf die unzumutbare Nutzung des Grundstücks hingewiesen und ob wir nicht wenigstens die mittig stehenden Bäume fällen dürfen. Darauf ging er ein und wollte das im Schreiben festhalten. Und dann kam das Wunder. Am 14.03.18 hat mich der Anwalt angerufen mit der Mitteilung, dass Herr S. sich mit uns treffen will, um noch mal die Bäume zu besprechen. Nachdem Herr S. der Fällung der mittig stehenden Bäume zugestimmt hatte, hatte er Bedenken, ob die restliche Bäume standsicher sind. Außerdem möchte er mit uns die ganze Sache ein und für alle Mal klären, ohne das dann wieder gleich ein Widerspruch vom Anwalt kommt. So haben wir uns am 19.03.18 auf dem Grundstück mit einem von der Gemeinde bestellten Gutachter getroffen. Von den 11 bleibenden Bäumen durften wir 6 weitere Bäume fällen. Das Schreiben wurde noch mal geändert und auch die 6 Bäume, die wegen der Zufahrt gefällt worden sind, mussten wir nicht bezahlen. Am Ende ist also fast alles gut gelaufen. Es sind zwar von den 32 Bäumen noch 6 übrig, aber die stören erst mal nicht so.
--- Blog abgeschlossen ---
Kommentarer